Kfz-Sachverständigenbüro Schneider

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Interessantes

Auf dieser Seite möchten wir Sie mit hilfreichen Informationen, Links und Gerichtsurteilen auf dem Laufenden halten.

Begriffsdefinitionen

Mit der Abtretungserklärung erklären Sie als Geschädigter sich damit einverstanden, dass der beauftragte Sachverständige seine Kosten direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abrechnen darf.

Von einem Bagatellschaden spricht man, wenn augenscheinlich erkennbar ist, dass es sich nur um eine kleine Beschädigung handelt, die keine tiefergehenden Schäden mit sich bringen kann. Dazu zählt zum Beispiel ein kleiner, kaum sichtbarer Kratzer an einer Stoßfängerverkleidung. Die Schadenhöhe liegt in jedem Fall unter 1.000 € netto.

Die Differenzbesteuerung ist ein Verfahren zur Berechnung der Umsatzsteuer bei Wiederverkäufern von Gebrauchtwaren. Im Gegensatz zur Regelbesteuerung wird bei der Differenzbesteuerung die Umsatzsteuer nicht auf den vollen Verkaufspreis des Produkts erhoben, sondern nur auf die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis.

Dies bedeutet, dass der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeuges lediglich seine Gewinnspanne versteuert. In der Praxis hat sich ergeben, dass bei differenzbesteuerten Fahrzeugen ein Steuersatz von 2,4 % anzusetzen ist.

Die Dispositionsfreiheit im Zusammenhang mit einem KFZ-Haftpflichtschaden bedeutet, dass der Geschädigte selbst darüber entscheiden kann, wie er mit dem Schaden umgeht. Er kann selbst entscheiden, ob er das beschädigte Fahrzeug reparieren oder verkaufen möchte oder ob er eine Entschädigung in Form einer Geldleistung vom Unfallverursacher verlangt.

Sie gibt dem Geschädigten die Möglichkeit, seine Interessen und Bedürfnisse zu berücksichtigen und eigenständige Entscheidungen zu treffen. Die Versicherung des Unfallverursachers hat die entstandenen Kosten zu tragen und muss dem Geschädigten den Schaden in angemessener Form erstatten.

Die Fiktive Abrechnung bei einem KFZ-Haftpflichtschaden bezeichnet eine Abrechnungsmethode, bei der der Geschädigte seinen Schaden auf Basis eines Kostenvoranschlags oder Gutachtens abrechnet, ohne dass er tatsächlich Reparaturkosten in dieser Höhe aufgewendet hat. Die fiktive Abrechnung kommt zum Beispiel dann zum Einsatz, wenn der Geschädigte das beschädigte Fahrzeug nicht konkret reparieren lassen möchte, sondern es in Eigenregie reparieren, oder in unrepariertem Zustand weiter nutzen möchte.
Bei der fiktiven Abrechnung werden die Netto-Reparaturkosten sowie eine evtl. anfallende Wertminderung erstattet.

Eine Gap-Versicherung in der KFZ-Kaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung, die den finanziellen Schutz des Fahrzeughalters im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls seines Fahrzeugs bei einer Finanzierung bietet. Gerade in den ersten Jahren sinkt der Wert eines Fahrzeuges enorm. So kann es passieren, dass der Wiederbeschaffungswert zum Unfallzeitpunkt deutlich geringer ist als die Restsumme des aufgenommenen Kredites.

In diesem Fall springt die Gap-Versicherung ein und deckt die Differenz zwischen dem aktuellen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem noch ausstehenden Kreditbetrag des Fahrzeughalters ab. Dies bedeutet, dass der Fahrzeughalter im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls des Fahrzeugs keine finanzielle Belastung durch den noch ausstehenden Kreditbetrag tragen muss.

Ein Gutachten ist ein schriftliches Dokument, das von einem Sachverständigen erstellt wird und eine umfassende Bewertung des Zustands und der Schäden an einem Fahrzeug enthält. Es enthält in der Regel auch eine Beschreibung des Fahrzeugs, einschließlich seiner technischen Daten und Ausstattungsmerkmale. Das KFZ-Gutachten wird meist im Zusammenhang mit einem Unfall oder einer Schadensregulierung erstellt und dient als Grundlage für die Abwicklung des Schadensfalls. Es kann von den beteiligten Parteien wie der Versicherung des Geschädigten, der Versicherung des Unfallverursachers und gegebenenfalls auch von Gerichten verwendet werden, um den Schadensfall zu bewerten und eine angemessene Entschädigung zu ermitteln.

Ein Haftpflichtschaden ist ein Schaden, den ein Geschädigter unverschuldet durch andere Personen erleidet. Im Kfz Bereich ist dies z.B. ein unverschuldeter Verkehrsunfall durch ein anderes Fahrzeug. Auch Schäden, die durch Personen direkt dem eigenen Fahrzeug zugefügt werden, sind Haftpflichtschäden. In diesem Falle sollten Sie als geschädigter unbedingt einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, um eine angemessene Schadenregulierung zu erreichen.

Die HIS-Datei (Hinweis- und Informationssystem) ist eine Datei, die von Versicherungen, Behörden und anderen Institutionen genutzt wird, um Informationen über Verkehrsunfälle und Schadensfälle im Zusammenhang mit Kfz-Versicherungen zu speichern und auszutauschen. Das HIS-System dient dabei der Verhinderung von Versicherungsbetrug und der Vermeidung von Schäden. In der HIS-Datei werden alle relevanten Daten zu einem Schadensfall gespeichert, wie zum Beispiel die beteiligten Fahrzeuge und Fahrer, die Schadenshöhe, der Unfallhergang und weitere Informationen. Das HIS-System soll verhindern, dass Versicherungsnehmer durch Verschweigen oder Fälschen von Informationen ihre Versicherungsprämien reduzieren oder unberechtigte Leistungen in Anspruch nehmen. Es kann auch dazu beitragen, Versicherungen vor Betrug zu schützen, indem es Anhaltspunkte für auffällige Schadensfälle liefert.

 

Bei der konkreten Abrechung wird das Fahrzeug in einer Werkstatt repariert und die Reparaturkosten werden gemäß Rechnung inklusive MwSt. erstattet.

Das Integritätsinteresse ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit der Schadensregulierung bei einem KFZ-Haftpflichtschaden verwendet wird.

Insbesondere geht es dabei um die sogenannte 130% Regel. Diese besagt, dass der Geschädigte im Falle eines Haftpflichtschadens sein Fahrzeug auf Kosten des Schädigers reparieren lassen darf, so lange die Brutto Reparaturkosten unterhalb von 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges liegen

Nach einem KFZ-Haftpflichtschaden steht der geschädigten Person ein Mietwagen zu, so lange das beschädigte Fahrzeug nicht nutzbar ist. Dies gilt entweder für die Reparaturdauer, oder im Totalschadenfall für die Dauer der Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges. Die erstattungsfähige Mietwagenklasse wird im Rahmen des Schadengutachtens ermittelt.
Sollte kein Mietwagen benötigt werden, kann man einen Nutzungsausfall verlangen. Dazu gibt es hier alle notwendigen infos.

Der Nutzungsausfall nach einem KFZ-Haftpflichtschaden bezieht sich auf eine Entschädigung, die dem Geschädigten zusteht, wenn sein Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder Schadens vorübergehend nicht benutzbar ist. Diese Entschädigung soll die Kosten für die zeitweilige Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs abdecken und dem Geschädigten ermöglichen, während der Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit auf alternative Transportmittel zurückzugreifen.

Alles Wissenswerte zum Nutzungsausfall gibt es hier.

Wenn bei einer Schadenreparatur Bauteile erneuert oder instandgesetzt werden müssen, die bereits vorher an einer anderen Stelle beschädigt waren, werden diese Vorschäden zwangsläufig mit repariert. Dies ist auch bei Verschleißteilen der Fall. Muss ein Reifen schadenbedingt ersetzt werden, der nur noch 50 % Profiltiefe aufwies, entsteht ein Vorteilsausgleich, da das Fahrzeug nach der Reparatur einen oder ggf. mehrere neue Reifen besitzt. Diesen Vorteilsausgleich nennt man in Kaskofällen „Neu für Alt“ und in Haftpflichtfällen „Wertverbesserung“. Für einen entstandenen Vorteilsausgleich wird ein angemessener Eigenanteil kalkuliert.

Wird ein Fahrzeug, das weniger als einen Monat zugelassen ist (Erstzulassung) oder weniger als 1.000 km Laufleistung aufweist unverschuldet so erheblich beschädigt, dass dem Geschädigten nicht mehr zumutbar ist das neue, jetzt schon stark beschädigte Fahrzeug zu behalten, kann von der gegnerischen Haftpflichtversicherung der Neupreis des Fahrzeuges verlangt werden. Ausschlaggebend ist dafür die Intensität des Schadens. Dies ist für jeden Fall abzuwägen.

Die 130 % Grenze, oder auch Opfergrenze genannt, beschreibt einen Sonderfall bei der Totalschadenabrechnung im Haftpflichtschadenfall. Wird ein Fahrzeug unverschuldet beschädigt, hat der Geschädigte im Sinne des Integritätsinteresses das Recht, das Fahrzeug reparieren zu lassen, obwohl ein Totalschaden vorliegt. Die Brutto Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung dürfen dabei den Wiederbeschaffungswert maximal um 30 % übersteigen.
Das Fahrzeug muss gemäß Gutachten repariert werden und 6 Monate weiter genutzt werden.

Das Quotenrecht kann Anwendung finden, wenn bei einem Verkehrsunfall ein Mitverschulden vorliegt und eine Vollkaskoversicherung vorhanden ist. Der Schaden kann dann zwischen der gegnerischen Haftpflichtversicherung und der eigenen Vollkaskoversicherung weitestgehend aufgeteilt werden, sodass man nicht auf der gesamten Haftungsquote sitzen bleibt. Dies ist kompliziert und sollte von einem Anwalt begleitet werden.

Tiefergende Informationen zum Quotenrecht gibt es hier.

Eine Reparaturbestätigung ist notwendig, um angefallene Nutzungsausfallkosten geltend zu machen. Die Reparatur kann z.B. durch eine Werkstattrechnung oder durch einen Sachverständigen bestätigt werden. Gerne fertigen wir diese im Rahmen der Gutachtenerstellung nach der Reparatur an.

Es gibt zwei Formen der Wertminderung, die technische Wertminderung und die merkantile Wertminderung. Wird ein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, ist dieser danach offenbarungspflichtig. D.h. beim Weiterverkauf muss der Schaden angegeben werden. Fahrzeuge, die einen reparierten Vorschaden aufweisen, werden nie so viel Erlös erzielen, wie ein unfallfreies Fahrzeug. Die technische Wertminderung fällt an, wenn das Fahrzeug technisch nicht mehr in den Ursprungszustand zurückversetzt werden kann. Die merkantile Wertminderung fällt an, wenn das Fahrzeug technisch einwandfrei und fachgerecht repariert werden kann. Lediglich die Tatsache, dass ein Vorschaden vorliegt, führt zu einem geringeren Verkaufserlös. Ob eine Wertminderung anfällt, gilt es für jeden Fall zu prüfen. Bei der Höhe der Wertminderung kommt es unter anderem auf die Fahrzeugart, das Fahrzeugalter, die Laufleistung und die Schadenart bzw. Höhe an.

Der Wiederbeschaffungswert gibt an, wieviel Geld ein Geschädigter aufwenden muss, um sich ein vergleichbares Ersatzfahrzeug bei einem seriösen Händler beschaffen zu können.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist dann entstanden, wenn sich eine Reparatur aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr lohnt. Das kann einmal der Fall sein, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, aber auch wenn der Wiederbeschaffungsaufwand geringer ist, als die Reparaturkosten. Der Wiederbeschaffungsaufwand errechnet sich aus Wiederbeschaffungswert – Restwert. Der Restwert ist der Wert des verunfallten, unreparierten Fahrzeuges.