Ingenieurbüro Eberhard Schneider

Erstellung von Schadengutachten ab einem geschätzten Schadenwert von 1.000 €

In der Regel gilt: Ab einem geschätzten Schadenwert von über 1.000 € Euro kann ein Gutachten erstellt werden, die Kosten werden im Falle eines Haftpflichtschadens von der gegnerischen Versicherung übernommen. Liegt der Schaden unterhalb der 1.000 € Grenze, genügt ein Kostenvoranschlag, den wir gerne für Sie erstellen. Mehr erfahren sie hier.

Haftpflichtschaden

Tritt ein Haftpflichtschaden ein, d.h. Sie wurden in einen unverschuldeten Unfall verwickelt, stehen Ihnen folgende Leistungen zu:

Kaskoschaden

Tritt ein Kaskoschaden ein, ist Ihre eigene Versicherung weisungsbefugt und beauftragt eigenständig einen Sachverständigen.

Beispiele für Teilkaskoschäden je nach abgeschlossenem Vertrag mit dem eigenen Versicherer:

Beispiele für Vollkaskoschäden:

Was ist, wenn ich eine Teilschuld habe?

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren, eine Teilschuld tragen und vollkaskoversichert sind, gilt das Quotenrecht. D.h. Ihr Schuldanteil wird zunächst von Ihrer Vollkaskoversicherung abgedeckt. Den Anteil des Unfallgegners trägt seine Haftpflichtversicherung.