Arbeitssicherheit im Unternehmen
Der Arbeitsschutz im Unternehmen wird oft aus Zeit – oder Kostengründen nicht wirklich verfolgt. Um immer auf dem aktuellsten Stand der geltenden Vorschriften zu sein, ist eine stetige Weiterbildung nötig. Sparen Sie sich diese Zeit und lassen Sie sich von einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist gesetzlich vorgeschrieben und in § 5 Arbeitssicherheitsgesetz geregelt.
Wir helfen Ihnen gerne, die aktuellen Richtlinien und Normen in Ihrem Unternehmen umzusetzen, sodass ein sicheres Arbeiten gewähleistet werden kann.
Unser Angebot
- Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung
- Fragen der Ergonomie und Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Beratung zu Maßnahmen zur Unfallvermeidung
- Hilfe bei Unfallmeldungen, Untersuchung von Ursachen bei Arbeitsunfällen
-
Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsrundgängen mit Erstellung von
Betriebsanweisungen und Schulungsunterlagen -
Sicherheitstechnische Überprüfung der Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung oder
nach wesentlichen Änderungen - Organisation und Überprüfung von Brandschutzplänen, Flucht und Rettungswegen, Feuerlöscheinrichtungen und Brandschutzauflagen durch die Feuerversicherung

Unser Angebot
- Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung
- Fragen der Ergonomie und Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Beratung zu Maßnahmen zur Unfallvermeidung
- Hilfe bei Unfallmeldungen, Untersuchung von Ursachen bei Arbeitsunfällen
-
Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsrundgängen mit Erstellung von
Betriebsanweisungen und Schulungsunterlagen -
Sicherheitstechnische Überprüfung der Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung oder
nach wesentlichen Änderungen - Organisation und Überprüfung von Brandschutzplänen, Flucht und Rettungswegen, Feuerlöscheinrichtungen und Brandschutzauflagen durch die Feuerversicherung
Der Arbeitsschutz im Unternehmen wird oft aus Zeit – oder Kostengründen nicht wirklich verfolgt. Um immer auf dem aktuellsten Stand der geltenden Vorschriften zu sein, ist eine stetige Weiterbildung nötig. Sparen Sie sich diese Zeit und lassen Sie sich von einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist gesetzlich vorgeschrieben und in § 5 Arbeitssicherheitsgesetz geregelt.
Wir helfen Ihnen gerne, die aktuellen Richtlinien und Normen in Ihrem Unternehmen umzusetzen, sodass ein sicheres Arbeiten gewähleistet werden kann.