Kfz-Sachverständigenbüro Schneider

Arbeitssicherheit im Unternehmen

Der Arbeitsschutz im Unternehmen wird oft aus Zeit – oder Kostengründen nicht wirklich verfolgt. Um immer auf dem aktuellsten Stand der geltenden Vorschriften zu sein, ist eine stetige Weiterbildung nötig. Sparen Sie sich diese Zeit und lassen Sie sich von einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist gesetzlich vorgeschrieben und in § 5 Arbeitssicherheitsgesetz geregelt.

Wir helfen Ihnen gerne,  die aktuellen Richtlinien und Normen in Ihrem Unternehmen umzusetzen, sodass ein sicheres Arbeiten gewähleistet werden kann.

Unser Angebot

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Der Arbeitsschutz im Unternehmen wird oft aus Zeit – oder Kostengründen nicht wirklich verfolgt. Um immer auf dem aktuellsten Stand der geltenden Vorschriften zu sein, ist eine stetige Weiterbildung nötig. Sparen Sie sich diese Zeit und lassen Sie sich von einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist gesetzlich vorgeschrieben und in § 5 Arbeitssicherheitsgesetz geregelt.

Wir helfen Ihnen gerne,  die aktuellen Richtlinien und Normen in Ihrem Unternehmen umzusetzen, sodass ein sicheres Arbeiten gewähleistet werden kann.