Eine Sicherheitsfachkraft unterstützt den Unternehmer bei der Umsetzung
der gesetzlichen Forderungen.
Die Angebote umfassen:
- Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung.
- Fragen der Ergonomie und Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
- Beratung zu Maßnahmen zur Unfallvermeidung.
- Hilfe bei Unfallmeldungen, Untersuchung von Ursachen bei Arbeitsunfällen.
- Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsrundgängen mit Erstellung von Betriebsanweisungen und Schulungsunterlagen.
- Sicherheitstechnische Überprüfung der Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung oder nach wesentlichen Änderungen.
- Organisation und Überprüfung von Brandschutzplänen, Flucht und Rettungswegen, Feuerlöscheinrichtungen und Brandschutzauflagen durch die Feuerversicherung.
Weitere Aufgaben können sich je nach Branche ergeben. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, über die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes eine Dokumentation zu führen und diese dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz und der Berufsgenossenschaft vorzulegen.